§57a Begutachtung (Pickerl) in St. Georgen im Attergau
Unsere Leistungen rund um das Pickerl auf einen Blick
- -Prüfung aller Automarken bis 3,5t
- -Auch für Motorräder, Mopeds und Anhänger (bis 750 kg)
- -Transparente Mängelbesprechung direkt mit Ihnen am Fahrzeug
- -Ersatzwagen auf Wunsch für die Dauer der Prüfung verfügbar
- -Kostenloser Erinnerungsservice für Ihr nächstes Pickerl
Wann ist das Pickerl fällig? (Die 3-2-1 Regel)
Für neue PKW gilt in Österreich die gesetzliche 3-2-1 Regelung:
- -Die erste Begutachtung ist 3 Jahre nach der Erstzulassung fällig
- -Die zweite Begutachtung folgt 2 Jahre danach
- -Ab dann muss Ihr Fahrzeug jedes Jahr (1 Jahr) zur §57a Überprüfung
FAQ – Häufige Fragen zur §57a Begutachtung
Die §57a Begutachtung für einen Standard-PKW kostet bei uns 65,90 Euro (inklusive Plakette und MwSt.). Es fallen keine versteckten Gebühren an.
Die reine Überprüfung durch unsere Mechaniker dauert in der Regel etwa 60 Minuten. Sie können währenddessen gerne in unserem Wartebereich Platz nehmen und einen Kaffee genießen.
Bitte bringen Sie zur Überprüfung unbedingt Ihren aktuellen Zulassungsschein mit. Ohne diesen können wir die §57a Begutachtung gesetzlich nicht durchführen.
In Österreich gibt es eine gesetzliche Toleranzfrist: Sie können das Pickerl bereits einen Monat vor dem gelochten Monat machen oder bis zu vier Monate danach. Achtung: Bei Fahrten ins Ausland wird diese österreichische Toleranzfrist oft nicht anerkannt. Wir empfehlen, das Pickerl rechtzeitig im Stanzmonat zu erneuern.
Wenn Ihr Fahrzeug bei der Prüfung einen „schweren Mangel“ aufweist, dürfen wir das Pickerl vorerst nicht ausgeben. Sie haben dann ab dem Tag der Überprüfung genau 28 Tage oder maximal 1.000 Kilometer Zeit, die Mängel beheben zu lassen. Danach ist lediglich eine kurze Nachkontrolle nötig, für die wir 22 Euro berechnen – es muss keine komplett neue Begutachtung bezahlt werden.