Die kurze Antwort direkt vorab: Für einen normalen PKW (Klasse M1) können Sie die §57a-Begutachtung einen Monat vor dem gelochten Monat, im gelochten Monat selbst oder bis zu vier Kalendermonate danach durchführen lassen.
Trotz dieser scheinbar einfachen Regelung gibt es rund um das „Pickerl“ immer wieder Unklarheiten – besonders bei Auslandsfahrten oder speziellen Fahrzeugklassen. Als Ihr KFZ-Meisterbetrieb in St. Georgen im Attergau erklären wir von Auto Lacher Ihnen genau, worauf Sie achten müssen, damit Sie sicher und straffrei unterwegs sind.
Die 1-zu-4-Regelung einfach erklärt
Schauen Sie auf Ihr aktuelles Begutachtungs-Pickerl an der Windschutzscheibe. Dort ist ein Monat und ein Jahr eingestanzt (z. B. 05 / 26 für Mai 2026).
Für Standard-PKWs, Motorräder und leichte Anhänger (bis 750 kg) gilt dieser Zeitraum:
- Frühester Termin: 1. April (Ein Monat davor)
- Fälligkeitsmonat: Mai (Der gestanzte Monat)
- Spätester Termin: 30. September (Vier Monate danach)
Wichtig: Der Stichtag für die viermonatige Überziehungsfrist ist immer der letzte Tag des vierten Monats, völlig unabhängig davon, an welchem Tag das Fahrzeug ursprünglich zugelassen wurde.
Achtung: Keine Toleranzfrist für bestimmte Fahrzeuge!
Viele Autofahrer wissen nicht, dass die bequeme 4-Monats-Frist nicht für alle Fahrzeuge gilt. Bei folgenden Fahrzeugen endet die Frist strikt am letzten Tag des gelochten Monats (es gibt also nur eine Vorziehfrist von 3 Monaten, aber keine Überziehungsfrist danach):
- LKW über 3,5 Tonnen
- Taxis, Rettungs- und Krankentransportwagen
- Omnibusse
- Anhänger über 3,5 Tonnen
Fahren Sie einen Isuzu D-Max oder einen anderen Pritschenwagen, der als LKW (N1) zugelassen ist? Dann prüfen Sie Ihren Zulassungsschein! Auch hier gelten oft strengere Regeln ohne die 4-monatige Überziehungsfrist.
Pickerl abgelaufen: Welche Strafen drohen?
Wenn Sie die Toleranzfrist von vier Monaten überschreiten, wird es ungemütlich.
- Geldstrafen: Bei einer Polizeikontrolle drohen theoretisch Strafen von bis zu mehreren tausend Euro (meistens beginnt es in der Praxis bei einem Organmandat, kann aber bei schweren Mängeln zur Anzeige führen).
- Kennzeichenabnahme: Ist das Fahrzeug offensichtlich verkehrsunsicher („Gefahr im Verzug“), kann die Polizei an Ort und Stelle die Kennzeichen abnehmen.
- Versicherungsschutz: Bei einem Unfall mit abgelaufenem Pickerl kann die Versicherung regresspflichtig werden. Das bedeutet: Sie zahlt zwar den Schaden des Gegners, holt sich das Geld aber von Ihnen zurück, wenn der Unfall auf einen technischen Mangel zurückzuführen ist.
Vorsicht bei Fahrten ins Ausland
Die österreichische Toleranzfrist von vier Monaten ist eine rein nationale Regelung. Im Ausland wird diese Frist in der Regel nicht anerkannt! Wenn Sie beispielsweise mit einem „abgelaufenen“, aber in Österreich noch in der Frist befindlichen Pickerl nach Deutschland, Italien oder Kroatien fahren, riskieren Sie hohe Strafen. Wir von Auto Lacher raten dringend: Machen Sie das Pickerl vor dem Urlaub, wenn der gestanzte Monat bereits erreicht ist.
Termin für die §57a-Überprüfung in St. Georgen im Attergau vereinbaren
Egal ob PKW, Nutzfahrzeug oder Anhänger: Wir führen die Begutachtung fair, transparent und nach den neuesten gesetzlichen Richtlinien durch. Sollten Reparaturen notwendig sein, besprechen wir diese vorab mit Ihnen – bei uns gibt es keine bösen Überraschungen auf der Rechnung.
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Häufige Fragen zum Pickerl (FAQ)
Was muss ich zum Pickerl-Termin mitbringen? Sie benötigen zwingend den Zulassungsschein. Wenn Ihr Auto typisiertes Zubehör hat (z.B. Alufelgen, Fahrwerk), bringen Sie bitte auch die Genehmigungsbescheinigungen (Typenschein) mit.
Wie lange dauert die §57a-Begutachtung? In der Regel dauert die reine Überprüfung für einen normalen PKW etwa 45 Minuten. Sie können bei uns gerne darauf warten oder das Auto am Morgen bringen und abends wieder abholen.
Was passiert, wenn mein Auto das Pickerl nicht besteht? Bei „schweren Mängeln“ bekommen Sie kein neues Pickerl. Sie haben dann maximal 28 Tage Zeit, die Mängel beheben zu lassen (wobei Sie das Auto in dieser Zeit maximal 1.000 km und nur für Fahrten zur Werkstatt nutzen dürfen). Wenn wir die Mängel reparieren, stellen wir das Pickerl danach sofort aus.